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Wichtige Informationen für den Hundehalter

Wichtige Informationen an alle Hundehalter

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

 

Am 01.09.2011 ist das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft getreten. Damit verbunden sind zahlreiche Neuregelungen für alle Halter von Hunden und gefährlichen Tieren.

 

Alle Hundehalter haben ihre Hunde auf ihre Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochips) durch einen Tierarzt   kennzeichnen zu lassen.

Der Nachweis über die Kennzeichnung ist bis spätestens 01.03.2012 an die Gemeindeverwaltung Veilsdorf – Kämmerei zu erbringen, im Falle der Erlaubnispflicht der Haltung gefährlicher Tiere war bereits der 01.10.2011 Termin.

Bitte benutzen sie das Formular Meldebogen Hundehalter, welches in der Gemeindeverwaltung erhältlich ist. Dies gilt nicht nur für neu anzumeldende Tiere, sondern auch für alle bereits bei der Gemeinde Veilsdorf gemeldeten Hunde.

Weiterhin ist jeder Halter eines Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen (Mindestversicherungssumme 500000 €) und Sachschäden (Mindestversicherungssumme 250000 €) abzuschließen und der Kämmerei den Abschluss der Versicherung bis spätestens 01.03.2012 anzuzeigen.

Im Falle der Erlaubnispflicht der Haltung gefährlicher Tiere war der Meldetermin auch hier bereits der 01.10.2011.

Unter gefährlichen Tieren sind Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können, unabhängig von individuellen Eigenschaften (siehe vorläufige Liste gefährliche Tiere und später in Thüringer Wildtiergefahrenordnung) sowie gefährliche Hunde zu verstehen.

Als gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes gelten Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Außerdem zählen hierzu auch Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens nach Durchführung eines Wissenstestes als gefährlich festgestellt wurden.

Generell benötigt jeder Halter eines gefährlichen Tieres hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Diese Erlaubnis war bis zum 01.10.2011 bei der Gemeinde Veilsdorf zu beantragen.

Ist dies nicht erfolgt, muss die Beantragung unverzüglich nachgeholt werden.

Sie ist an verschiedenen Voraussetzungen geknüpft, welche der Tierhalter bei der Gemeinde erfragen kann.

Im Übrigen gilt ab dem 01.09.2011 das Verbot der Zucht und Vermehrung sowie des Handels gefährlicher Hunde der Rasseliste. Gefährliche Hunde der Rasseliste sind bei Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen.

Ausnahmen gelten für die am 01.09.2011 tragenden Hündinnen (10 Wochen nach Wurf).

Die Tierhalter werden daher aufgefordert, die gesetzlichen Anordnungen umzusetzen und fristgemäß bei der Kommune anzuzeigen.

 

Für weitere Fragen steht die Gemeindeverwaltung Veilsdorf und das Veterinäramt beim Landratsamt Hildburghausen zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen sowie die dazugehörigen Antworten sind auch auf der Internetseite des Thüringer Innenministeriums unter http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/ aufgeführt.

Der Meldebogen liegt in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf Zimmer 2, im Sekretariat sowie in der Kämmerei aus und kann auch dort wieder abgegeben werden.

 

Rädlein

Bürgermeister

 


Wahlen 2009

Das Wahljahr 2009 in der Übersicht

Die Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2009 sowie der Landtagswahl und der Bundestagswahl können auf der Homepage des Thüringer Landesamt für Statistik unter www.wahlen.thueringen.de eingesehen werden.  

  


Gemeindeinformationen

 

 

 

Hier haben wir für Sie einige wichtige Öffnungszeiten, Anschriften und Telefonnummern von Institutionen zusammengestellt.

Informationen für die einzelnen Ortsteile erhalten Sie, indem Sie nachfolgend auf den jeweiligen Ort klicken.

Gemeinde Veilsdorf mit den Ortsteilen:
Goßmannsrod, Heßberg, Hetschbach, Kloster Veilsdorf, Schackendorf und Veilsdorf

Amtsblatt online (Service der Linus Wittich GmbH)

Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link, um das aktuelle Amtsblatt in einem neuen Fenster zu öffnen:
VEILSDORFER AMTSBLATT ONLINE

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Gemeindeverwaltung & Landratsamt    
Gemeindeverwaltung
Marktplatz 12
98669 Veilsdorf
Di. 10-12 Uhr & 13-18 Uhr
Do. 13-16 Uhr
Email: info@veilsdorf.de
03685/68660
Fax:
03685/686616
Kasse
Marktplatz 12
98669 Veilsdorf
Di. 10-12 Uhr & 13-18 Uhr
Do. 13-16.15 Uhr
03685/686612
Sachgebiet Soziales und Wohnungsverwaltung
Di. 10-12 Uhr & 13-18.00 Uhr
Do. 13.00-16.15 Uhr
03685/686614
Haupt- und Bauamt -"- -"- 03685/686617
Liegenschaften und Friedhofsverwaltung -"- -"- 03685-686615
Einwohnermeldeamt
Hetschbacher Str. 105
98669 Veilsdorf
Mo. 9-11 Uhr
Di. 9-11 Uhr & 13-17.30 Uhr
Do. 13-15 Uhr
03685/68041
Bauhof
Hetschbacher Str. 105
98669 Veilsdorf
  03685/404856
Landratsamt
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Mo., Di., Mi. 8-16 Uhr
Do. 8-17.30 Uhr
Fr. 8-12 Uhr
03685/4450
Fax:
03685/445501

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öffentliche Einrichtungen    
Gemeindebibliothek
Nach Wildenrod 3
98669 Veilsdorf
jeden 1. und 3. Do. des Monats
17-19 Uhr
 
Gemeindebibliothek
98646 Heßberg
jeden Montag von 14-16 Uhr  
Heimatstube
Nach Wildenrot 3
98669 Veilsdorf
jeden 1. und 3. Do. des Monats
17-19 Uhr (+ nach Vereinbarung)
Ansprechpartner: Herr Büchner
03685/682093
Schwimmbad
Badstraße
98669 Kloster Veilsdorf
Juni - August
9.30-19.30 Uhr
03685/682725
Ortsbrandmeister Tino Goldschmidt
Bürdener Str. 294
98669 Veilsdorf
0171/4912333
FFw Veilsdorf WF u. St. OBM Andreas Jahn
Zur Werra 90
98669 Veilsdorf
0171/5736921
FFw Heßberg WF Alexander Kambach, 2. Siedlungsweg 194
98646 Heßberg
0175/4022257
FFw Goßmannsrod WF Steffen Weser, Brünner Straße 49
98669 Goßmannsrod
0151/14161677
FFw Schackendorf WF Ralf Otto
Obere Gasse 21
98669 Schackendorf
03685/682395
Kindertagesstätte Veilsdorf
Schackendorfer Str. 197
98669 Veilsdorf
montags - freitags
6-17 Uhr
03685/68128
Kindertagesstätte Kloster Veilsdorf
Schwarzer Weg 68
98669 Veilsdorf
montags - freitags
6-17 Uhr
03685/682191
Kindertagesstätte
"Wiesenwichtel" Heßberg
Fuhrweg 109
98669 Veilsdorf
montags - donnerstags
6-16.30 Uhr
freitags
6-16 Uhr
03685/703891

Die Anmeldung erfolgt über den Rechtsträger Gemeindeverwaltung Veilsdorf (Anmeldeformulare sind dort erhältlich).

Die Streetworkerin für die Gemeinde Veilsdorf, Andrea Brackmann, ist unter der Telefonnummer 0152/24920632 zu erreichen.

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