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Wichtige Informationen für den HundehalterWichtige Informationen an alle Hundehalter Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Am 01.09.2011 ist das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft getreten. Damit verbunden sind zahlreiche Neuregelungen für alle Halter von Hunden und gefährlichen Tieren.
Alle Hundehalter haben ihre Hunde auf ihre Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochips) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Der Nachweis über die Kennzeichnung ist bis spätestens 01.03.2012 an die Gemeindeverwaltung Veilsdorf – Kämmerei zu erbringen, im Falle der Erlaubnispflicht der Haltung gefährlicher Tiere war bereits der 01.10.2011 Termin. Bitte benutzen sie das Formular Meldebogen Hundehalter, welches in der Gemeindeverwaltung erhältlich ist. Dies gilt nicht nur für neu anzumeldende Tiere, sondern auch für alle bereits bei der Gemeinde Veilsdorf gemeldeten Hunde. Weiterhin ist jeder Halter eines Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen (Mindestversicherungssumme 500000 €) und Sachschäden (Mindestversicherungssumme 250000 €) abzuschließen und der Kämmerei den Abschluss der Versicherung bis spätestens 01.03.2012 anzuzeigen. Im Falle der Erlaubnispflicht der Haltung gefährlicher Tiere war der Meldetermin auch hier bereits der 01.10.2011. Unter gefährlichen Tieren sind Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können, unabhängig von individuellen Eigenschaften (siehe vorläufige Liste gefährliche Tiere und später in Thüringer Wildtiergefahrenordnung) sowie gefährliche Hunde zu verstehen. Als gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes gelten Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Außerdem zählen hierzu auch Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens nach Durchführung eines Wissenstestes als gefährlich festgestellt wurden. Generell benötigt jeder Halter eines gefährlichen Tieres hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis war bis zum 01.10.2011 bei der Gemeinde Veilsdorf zu beantragen. Ist dies nicht erfolgt, muss die Beantragung unverzüglich nachgeholt werden. Sie ist an verschiedenen Voraussetzungen geknüpft, welche der Tierhalter bei der Gemeinde erfragen kann. Im Übrigen gilt ab dem 01.09.2011 das Verbot der Zucht und Vermehrung sowie des Handels gefährlicher Hunde der Rasseliste. Gefährliche Hunde der Rasseliste sind bei Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen. Ausnahmen gelten für die am 01.09.2011 tragenden Hündinnen (10 Wochen nach Wurf). Die Tierhalter werden daher aufgefordert, die gesetzlichen Anordnungen umzusetzen und fristgemäß bei der Kommune anzuzeigen.
Für weitere Fragen steht die Gemeindeverwaltung Veilsdorf und das Veterinäramt beim Landratsamt Hildburghausen zur Verfügung. Häufig gestellte Fragen sowie die dazugehörigen Antworten sind auch auf der Internetseite des Thüringer Innenministeriums unter http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/ aufgeführt. Der Meldebogen liegt in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf Zimmer 2, im Sekretariat sowie in der Kämmerei aus und kann auch dort wieder abgegeben werden.
Rädlein Bürgermeister
![]() Wahlen 2009Das Wahljahr 2009 in der Übersicht Die Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2009 sowie der Landtagswahl und der Bundestagswahl können auf der Homepage des Thüringer Landesamt für Statistik unter www.wahlen.thueringen.de eingesehen werden.
Gemeindeinformationen
Hier haben wir für Sie einige wichtige Öffnungszeiten, Anschriften und Telefonnummern von Institutionen zusammengestellt. Informationen für die einzelnen Ortsteile erhalten Sie, indem Sie nachfolgend auf den jeweiligen Ort klicken. Gemeinde Veilsdorf mit den Ortsteilen:
Die Anmeldung erfolgt über den Rechtsträger Gemeindeverwaltung Veilsdorf (Anmeldeformulare sind dort erhältlich). Die Streetworkerin für die Gemeinde Veilsdorf, Andrea Brackmann, ist unter der Telefonnummer 0152/24920632 zu erreichen. |
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